Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Markenstörung

Markenstörung

, f.

Verletzung von Grenzmarken
  • sall er [meier] den scheffen vermanen, ob etwas rugbar sei, als mit bluetwonden, waffengeschrey, scheltworten, steinwörffe, messerzugk, marckenstüerung 
    1561 (Hs.) Untermosel/GrW. II 339
  • in den jahrgedingen soll man rügen vberfahrt, vberahrt, vbersähet, vbermähet, gebrochne wegh vnd stegh, marken stöhrung, marken die liegen vnd stehen sollen
    1658 Hunsrück/GrW. II 209
unter Ausschluss der Schreibform(en):