Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Markenvorsteher

Markenvorsteher

, m.

Aufseher in einer 1Mark (I 1) 
  • es sollen vorgemelte malleüte oder markenvorsteher zwei aus den holzrichtern-, und zwei aus den erbexen-mittelen gerichtlich verordnet werden
    1619 Philippi,Erbexen2 174