Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Markenweide

Markenweide

, f.

Allmendweide
vgl. Markenfeld
  • ob auch einen, der nicht in den marken zu treiben berechtigt, in eines anderen nahmen oder platz die markenweide zu gebrauchen ... frey stehe?
    1619 WestfLR. 120