Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Markgerechtigkeit

Markgerechtigkeit

, f., Markengerechtigkeit, f.

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I Rechtsordnung einer 1Mark (I 1) bzw. des Markwaldes
bdv.: Markordnung
  • off solchs na markengerechtigkeit geschehen kann
    1578 WestfLR. 111
  • [die Markgenossen] bitten dairbeneben, daß sie mogen bei irer olden marckgerechtigkeit ... moegen geilaten ... werden
    1586 JbOldenb. 15 (1906) 242
  • land-, markh- und veldgerechtigkeit 
    1619 WestfLR. 118
II Nutzungsrecht an der Allmende
  • der heurling auch ist schuldig, sich deß veldeß und treibens, wie auch ander markgerechtigkeit zu gebrauchen, zu enthalten
    1619 WestfLR. 121
  • dass die von V. mit der that die markenpalen, damit die markengerechtigkeit vielleicht verdempfet mogte werden, theils hinabgehauwen, ... theils auch ganz und gar herausgerissen
    1619 Philippi,Erbexen2 174
  • wird allen und jedem marcken-erben bey verlüst seiner marckengerechtigkeit hiemit anbefohlen, sich in hacken des heydes und scharrung des laubes der marcken ordnung gemeeß zu betragen
    1701 Zierenberg,GevelsbMark 36
  • dafern sie [neubauer oder brinksitzer] aber markgerechtigkeit erlangt haben[, sind sie] als ganze markkötter anzusetzen
    1786 SammlVerordnHannov. I 296
unter Ausschluss der Schreibform(en):