Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Markrichter

Markrichter

, m., Markenrichter, m.

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I Vorsitzender des Märkerdings, Holzgraf, Holzrichter, Märkermeister 
II Richter in einer 1Mark (IV) 
  • marggrauen waren marckrichter, denen die grentzen oder marcken des roͤm. reichs in bewarung befohlen wurden, das sie dieselbige in acht nemen, vnd fur einfall frembder voͤlcker ... schuͤtzen ... auch darinnen recht vnd gerichte hegen ... solten
    1591 Spangenb.,Adelsp. I 310r
unter Ausschluss der Schreibform(en):