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Markenteilung
, f., Markteilung, f.Markt
, m. u. n., mnl. häufig f.I vom Marktherrn (II) (Grund-, Stadtherrn) eingerichtete und überwachte Verkaufsveranstaltung (Wochenmarkt, Jahrmarkt, 1Messe IV) an einem bestimmten Platz (meist einer Stadt, oft aber auch einem Dorf: Marktdorf, Marktflecken) oder für einen bestimmten Anlaß (Heereszug) zu einer bestimmten Zeit, tw. auch: für bestimmte Waren; offen zu II u. III; der Kauf auf dem Markt ist zur Förderung des freien Handels privilegiert, der Markt steht unter dem Marktfrieden; der freie Zugang zum Markt wird durch Adj. wie allgemein, feil, frei (VI 2 a), gefreit, 1gemein (A II 2), (ge)setzt, gewöhnlich (III), offen, recht uä. bezeichnet
II mit metonymischer Verschiebung: Dauer und Termin des Marktes (I) mit der Gelegenheit, außer den Handelsgeschäften auch andere Rechtshandlungen (Gericht, Zolleinnahme, Amtseinsetzung usw.) vorzunehmen; den Markt einläuten, erlauben, verkünden "die Marktzeit eröffnen"; offen zu I und III
III mit metonymischer Verschiebung: der Platz, auf dem der Markt (I) stattfindet und häufig wichtige öffentliche Bauten stehen; offen zu I u. II; der Markt (III) dient auch als Ort für Rechtshandlungen, die Öffentlichkeit erfordern (Bürgerschwur, Versteigerungen, Gerichtsverhandlungen, Strafvollstreckung)
IV Marktrecht (III), hoheitliches Recht auf Abhaltung und Sicherung des Marktes (I) und auf Einnahme der damit verbundenen Einkünfte (Münzrecht, Zoll)
V Handelsort, in dem der Markt (I) stattfindet; als Rechtsbegriff insbesondere die ortsgebundendene, unter königlichem oder landesherrlichem Marktrecht (I) stehende und mit ausgebildeten Gemeindeorganen ausgestattete Rechtsgemeinschaft von Handels- und Gewerbetreibenden (ganzer Markt), später auch von Ackerbürgern; zur begrifflichen Trennung von Stadt und Markt sowie zum Forschungsstand vgl. HRG.1 III 324 - 337
VI ein Kaufgeschäft von der Verhandlung bis zum Abschluß; die Summe der Geschäfte, die eine Person auf dem Markt (I) abschließt; allgemeiner: Rechtsgeschäft; öfters in Vbdg. mit Kauf; Markt haben, halten, tun usw. ,Handel treiben'; manchmal auch pejorativ (1611): unredlicher Handel
VII Warenverkehr, Handel, Erwerbstätigkeit des Kaufmanns, Angebot und Nachfrage, Absatz auf dem Markt (I)
VIII Marktware, Handelsware
X Maßgefäß für den Marktgebrauch
XI wohl gekürzt aus: Marktrecht (I); Erbleihe
XII die Mitgliedschaft in einer Zunft und das damit verbundene Recht, an öffentlichen Verkaufsständen Waren feilzubieten
XIV freier Markt Bezeichnung eines verbotenen Glücksspiels
XV rsprw.
Marktabend
, m.Marktag
, m.Marktakzise
, f.Marktamtmann
, m.Marktaufseher
, m.Marktbanner
, n.Marktbannteiding
, f.marktbar
, adj.Marktbeck
, m.Marktbefreiung
, f.Marktbeschauer
, m.Marktbescheißer
, m.Marktbettler
, m.Marktbrief
, m.I schriftlicher Kaufvertrag
II Urkunde über ein verliehenes Marktrecht (I)
III Ordnung der Marktpreise
Marktbruch
, m.marktbrüchig
, AdjektivMarktbuch
, n.II Verzeichnis von Rechtsvorgängen während eines Marktes (I) sowie der Marktgefälle u. unter Umständen der Marktordnung
Marktburgfriede
, m. u. n.Marktbüchse
, f.Marktbürger
, m.Marktbürgerlade
, f.Marktbürgersleute
, PluralMarktdieb
, m.Marktdiener
, m.Marktding
, n.Marktdorf
, n.(Markteile)
, f.Markteinnehmer
, m.markten
, Verb, auch substantivierter InfinitivMarktenglisch
, m.Marktfahne
, f.Marktfähnlein
, n.Marktfähre
, f.Marktfahrer
, m.Marktfähring
, m.marktfeil
, adj.Marktfeld
, n.I wie Marktplatz
II Allmende
Marktferge
, m.(marktfertig)
, adj.Marktfertigung
, f.Marktfleck
, m., stark flektiert auch n., Marktflecken, m., stark flektiert auch n.Marktfrau
, f.marktfrei
, adj.Marktfreiheit
, f., Marktsfreiheit, f.I Marktprivileg, Befugnis, einen Markt (I) einzurichten, zu betreiben und Abgaben zu erheben; auch die damit verliehene oder daraus entstandene Rechtsordnung eines Marktorts; offen zu Bed. III
II die während der Dauer eines Marktes (I) geltenden, den freien Handel schützenden Gesetze, auch der Marktfriede; offen zu Bed. (IV)
III der räumliche Geltungsbereich der Marktfreiheit (I)
IV der zeitliche Geltungsbereich der Marktfreiheit (I)
Urkunde über die Marktfreiheit (I) Marktfreiung
, f.I wie Marktfriede
II wie Marktzeichen (I) (Syn.)
wie Marktfrevel Marktfrevel
, m.Marktfriede
, m., mnl. auch f.Marktfuder
, n.Marktfuhre
, f.Marktführer
, m.marktgäbe
, adj.Marktgang
, m.I marktüblicher Preis, der zum Schutz der Erzeuger und Käufer sowie im Interesse der Steuereinnahmen des Marktes (V) nicht unterboten werden darf
Marktgängerpreis
, m.marktgängig
, adj.Marktgast
, m.Marktgebiet
, n.I Geltungsbereich eines Marktgerichts (I)
II Geltungsbereich eines Marktgerichts (I)
Marktgeding
, n.Marktgefälle
, n.Marktgeld
, n.I Abgabe eines Händlers oder Bürgers an den Marktherrn (II) für das Recht, Waren auf dem Markt (I) feilbieten zu dürfen; entweder als Standgeld, als Umsatzsteuer oder als pauschale Abgabe
IV Geldgeschenk an das Gesinde zum Besuch eines Jahrmarkts
Marktgeleit
, n.I Schutzzusage für Marktbesucher auf dem Markt (I), auch in seiner Umgebung; durch die funktionelle Identität vermischt sich das Marktgeleit (I) mit dem Marktfrieden
II das Recht auf das Marktgeleit (I)
Marktgeleitbruch
, m.Marktgemeinde
, f.marktgenehm
, adj.wie Marktrecht (I)
III Bürgerrecht eines Marktorts
IV wie Marktgeld (I)
Marktgerechtsame
, f.I wie Marktfreiheit (I)
II wie Marktfreiheit (II)
Marktgericht
, n.I Gericht eines Marktorts im Unterschied zum Stadt- oder Dorfgericht, Niedergericht; auch als oberste Gemeindeverwaltung; offen zu II
III Gerichtsbezirk eines Marktes (V)
Marktgerichtamt
, n.Gehilfe des Marktgerichts (I), 1Büttel (I)
"Beglaubigung mit dem Marktgerichtssiegel" ÖW. XVI 327
Marktrecht (I)
Marktgerichtsgezirk
, m. oder n.Inhaber der Gerichtsgewalt in einem Marktgericht (I)
Lade (I 2) für Einnahmen aus einem Marktgericht (I)
wie Marktgericht (I)
durch ein Marktgericht (I) angeordnete vorläufige Haft
Marktgeselle
, m.Marktglocke
, f.I als akustisches Marktzeichen (I) (Syn.), das Beginn, Ende und unter Umständen die verschiedenen Handelszeiten eines Marktes (I) anzeigt
II als Alarmsignal
Marktgraben
, m.(Marktgraf)
, m.(Marktgrietmann)
, m.marktgut
, adj.Marktgut
, n.III wie Marktgebiet
marktgültig
, adj.Markthandlung
, f.Markthaus
, n.I öffentliches, für den Handel bestimmtes Gebäude, Kaufhaus (I 1)
II Wohnhaus in einem Markt (V), an dessen Besitz bestimmte Vorrechte (zum Beispiel volles Bürgerrecht) gebunden sind
Marktherr
, m.II Obrigkeit eines Marktes (V)
(Marktheuer)
, f.Markthof
, m.Markthofstatt
, f.Markthoke
, m.Markthüter
, m.Marktinsiegel
, n.Marktkämmerer
, m.Marktkanzlei
, f.Marktkauf
, m.marktkaufgäbe
, adj.marktkaufgäbig
, AdjektivMarktkind
, n.Marktklage
, f.Marktknecht
, m.Marktkrämer
, m.Marktlaken
, n.(Marktleibe)
, f.Marktmann
, m., Marktleute, pl.Marktmaß
, n. u. f.Marktmäßlein
, n.Marktmatrikel
, f.Marktmeile
, f.Marktmeister
, m.Marktmeisteramt
, n.Marktmeisterei
, f.Marktmenge
, f.Marktmeß
, n.Marktmesse
, f.Marktmesser
, m.Marktmetze
, f.Marktmetzen
, m.Marktmetzger
, m.Marktmünze
, f.Marktner
, m.Marktnutzung
, f.Marktobrigkeit
, f.marktobrigkeitlich
, AdjektivMarktohm
, n.Marktordnung
, f.Marktpacht
, f.Marktperson
, f.(Marktpfand)
, n.(Marktpfarre)
, f.Marktpfennig
, m.I Abgabe für die Zulassung des Markthandels, Marktgeld (I)
Marktpflicht
, f.Marktplatz
, m.Marktpolizeiartikel
, m., Pluralwie Marktpolizeiartikel
Marktpreis
, m.Marktprivileg
, n.Marktrat
, m.Marktrecht
, n.I das im Markt (I) geltende Recht (Stadtrecht); das Recht, am Markt (I) teilzunehmen, das die Bewohner eines Marktes (V) auf Grund ihrer Rechtsstellung besitzen und Fremde (meist zeitlich eingeschränkt) erwerben können; im Markt (V) gilt meist Grundbesitzrecht zu freier Erbleihe: Grundstücke gehören/liegen zu Marktrecht, sind Marktrecht, gehen vom Marktrecht zum Lehen (in Jena Bezeichnung der Rechtsstellung der von der Stadt zu zinsloser Erbleihe ausgegebenen Grundstücke, vgl. JenaUB. II p. 22); Personen sitzen zu/auf dem Marktrecht; mit dem Besitz eines zu Marktrecht (I) verliehenen Grundstückes ist das Bürgerrecht in einem Marktort verbunden
II die an den Marktherrn bzw. die Marktgemeinde gezahlten Abgabe: für die Teilnahme am Markt (I) oder den Besitz bzw. den Besitzwechsel eines zu Marktrecht (I) verliehenen Grundstücks
III die dem Marktherrn (II) zustehende Befugnis, zeitweilig oder dauernd einen Markt (I) abzuhalten, die erforderlichen rechtlichen Regelungen zu treffen und die damit verbundenen Einkünfte einzuziehen
V das Gebiet, in dem das Marktrecht (I) gilt
Marktrechtgut
, n.Marktregister
, n.II amtliches Verzeichnis von Marktpreisen
marktrein
, adj,Marktreitung
, f.Marktreskript
, n.Marktrichter
, m.I häufig belegt im österr. Raum als Richter in einem Markt (V), der wegen der Exemtion des Marktes (V) aus dem Landgericht (I) im Gegensatz zum Landesrichter (III) steht, später auch als bloßer Polizei- und Aufsichtsbeamter, in der bayrischen Land- und Stadtgerichtsorganisation tw. (Dachau) in Funktionseinheit mit dem Landesrichter (III), vgl. Schlosser,SpätmaZivilProz. 125
II in österreichischen und ungarischen Städten auf den Markt (I) beschränkter Richter und Marktaufseher; insb. für Magdeburg belegt: Richter für die Messe
Marktrichteramt
, n.(Marktritter)
, m.I unzünftiger Fleischhauer, der nur unter Einschränkungen auf dem Markt verkaufen darf
II Landläufer (I), Vagabund
Marktrotte
, f.Marktruf
, m.II Geltungsbereich des Marktrufes (I)
Marktsache
, f.II Handelsware, Markt (VIII)
Marktsatz
, m.Marktschaffler
, m.Marktschaft
, f.Marktschatz
, m.Marktschauer
, m.Marktscheffel
, m.II das Meßgefäß
Marktschiff
, n.Marktschiffer
, m.Marktschilling
, m.Marktschlag
, m.(Marktschleißer)
, m.Marktschließung
, f.Marktschluß
, m.I rechtsgültiger Abschluß eines Kaufvertrages als Voraussetzung für die Ausübung des Näherrechts
II hier: Festsetzung der Verkaufsmodalitäten für einen Weinmarkt
marktschön
, adj.Marktschreiber
, m.I Gerichtsschreiber eines Marktes (V), teilweise auch mit weiteren Funktionen, häufig in der Wendung Stadt- und Marktschreiber
II nur für Bozen belegt; Urkunds- und Ordnungsbeamter für den Bozener Jahrmarkt
Marktschreier
, m.Marktschuld
, f.Marktschulze
, m.Marktschutz
, m.Marktsentgelt
, n.Marktsgerichtgedinge
, m.?Marktsgewohnheit
, f.Marktsiegel
, n.Marktskammer
, f.Marktskontro
, n.Marktslade
, f.Marktstafel
, m.Marktstand
, m.Marktstandgeld
, n.Marktstatt
, f., Marktstätte, f.II wie Marktstand
Marktstättengeld
, n.Marktstelle
, f.II wie Marktstand
Marktsteuer
, f.Marktstier
, m.(Marktsturm)
, m.Marktsverwahrung
, f.marktswert
, adj.Markttag
, m.(markttägisch)
, Adjektiv(Markttagsgebot)
, n.Marktteiding
, n.Markttreidmaß
, n.1Marktum
, n.2Marktum
, n.Marktung
, f.Marktverordnung
, f.Marktverrichtung
, f.Marktverseher
, m.Marktviertel
, n.I Ortsteil einer Gemeinde, in dem sich der Marktplatz befindet
II wie Marktmaß (I)
Marktvogt
, m.Marktvorgeher
, m.Marktvorsteher
, m.I wie Marktverseher
II wie Marktvorgeher
Marktwälzentag
, m.Marktwappen
, n.Marktware
, f.Marktwechsel
, m.Marktweg
, m.Marktweib
, n.(Marktwerkeltag)
, m.Marktwert
, m.Marktwesen
, n.II wie Marktsache (I)
Marktwisch
, m.Marktwoche
, f.Marktzaun
, m.Marktzeichen
, n.I Rechtssymbol zur Verkündigung der Marktzeit; in gleicher Funktion belegt: 2Banner (VIII), Brett (III 3), Büschel, 1Fahne (A IV), Fähnlein (A II), Freifahne (I), 2Freiheit (V 2), 1Freiung (II 2 b), Hand (C I 2 a), 1Hut (A VIII), Kaufzeichen, Kreuz (I), Marktbanner, Marktfahne, Marktfähnlein, Marktfreiheit (V), Marktfreiung (II), Marktglocke (I), Marktwappen, Marktwisch
II Eichzeichen eines Marktes (V)
Marktzeit
, f.Marktzettel
, m.einen Markt (I) als Händler (III) besuchen
Marktzieher
, m.Marktziese
, f.Marktzille
, f., nur österr. belegtMarktzins
, m.Marktzoll
, m.I wie Marktgeld (I) (Syn.)
II das Recht, den Marktzoll (I) einzuziehen