Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktfrau
Artikel davor:
Marktfähnlein
Marktfähre
Marktfahrer
Marktfähring
marktfeil
Marktfeld
Marktferge
(marktfertig)
Marktfertigung
Marktfleck
Marktfrau
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Händlerin auf einem Markt (I), die im Rahmen ihrer Handelstätigkeit über das eigene Vermögen verfügen darf
- wann ... der [verwitweten] frowen zubracht gut vnverendert noch vorhanden ist, ... das sol ira vorus ane mindrung wider werden . .., es were dann sach, das ... sy ... ein offne wirttin oder merktfrow were, dann so sol sy nach vnser stattrecht helfen bezalen1468/95 LuzernStR. 24Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1489 WillisauAmtR. 95
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1728 Leu,EidgR. II 804
Faksimile - in Google Books