Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktfreiungsverbrechen

Marktfreiungsverbrechen

, n.

wie Marktfrevel 
  • da auf dem jahrmarkt ... ausserhalb der stadt sich ein zuckfrevel zugetragen hat, wollen die von Sch. den thäter wegen eines marktfreiungsverbrechens anziehen
    1602 MittFürstenbArch. II 760