Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktfriede

Marktfriede

, m., mnl. auch f.
Sonderfriede der Marktbesucher für die Dauer des Marktes (I) sowie bereits für die Fahrt dorthin; der ursprüngliche Personalfriede weitet sich aus zum Ortsfrieden und vermischt sich mit dem Straßen- und Bannmeilenfrieden sowie mit dem Geleitschutz