Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktfuhre
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Marktfleck
Marktfrau
marktfrei
Marktfreiheit
Marktfreiheitbrief
Marktfreiung
Marktfreiungsverbrechen
Marktfrevel
Marktfriede
Marktfuder
Marktfuhre
, f.
die Fahrt zu einem Markt (I), teilweise als Frondienst; in Eferding als Vorrecht der Schiffmeister, während des Linzer Marktes Waren mit ihren Schiffen zu transportieren
vgl.
Marktferge
- 1575 WürtLändlRQ. I 182
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- haben die markhtfuehren ihren anfang selbigen tag, wann zu Lünz die freüung aufgesezt, vndt ihr endtschafft, wan die freiung nidergelegt wierdt1668 EferdingRQ. 165
- 1701 CAustr. III 434
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- marktfuhren. zum ordinairen hofedienste spannpflichtiger unterthanen gehört auch die verfahrung aller arten von erzeugnissen des guts, zu welchem sie geschlagen sind1794 PreußALR. II 7 § 399
- 1810 Lehmann,NLausBauern 137