Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktgang

Marktgang

, m.

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I marktüblicher Preis, der zum Schutz der Erzeuger und Käufer sowie im Interesse der Steuereinnahmen des Marktes (V) nicht unterboten werden darf
bdv.: Marktpreis
II wie Marktweg 
  • 1597 Braunschweig/Haltaus 1324
  • freye burgkhöfe in der burgh seyn illustrissimi lehen, den wollen sie auftringen etwas jährliches vor beywohnung vnd den kirch- und marcktgang zu geben
    1598 Braunschweig/Brinckmeier I 1093
unter Ausschluss der Schreibform(en):