Marktgang, m.

I marktüblicher Preis, der zum Schutz der Erzeuger und Käufer sowie im Interesse der Steuereinnahmen des Marktes (V) nicht unterboten werden darf
bdv.: Marktpreis
II wie Marktweg
  • 1597 Braunschweig/Haltaus 1324 Faksimile
  • freye burgkhöfe in der burgh seyn illustrissimi lehen, den wollen sie auftringen etwas jährliches vor beywohnung vnd den kirch- und marcktgang zu geben
    1598 Braunschweig/Brinckmeier I 1093 Faksimile