Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktgerichtsobrigkeit

Marktgerichtsobrigkeit

, f.

wie Marktgericht (I) 
  • [die Täter sollen] auf deß closters oder dessen marktrichters begehren ... der marktgerichtsobrigkeit herauß geliffert ... werden
    1650 NÖsterr./ÖW. VII 28 Anm.
unter Ausschluss der Schreibform(en):