Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Markthandlung

Markthandlung

, f.

Erwerbsgeschäft auf dem Markt (I), Handel
  • 1618 Oberösterreich/ÖW. XIII 440
  • eine frau ... die ... neben ihm [ihrem mann] einen offenen laden, oder offene marckt-handelung ... zu ihren eigenen vortheil mit getrieben , ... hat diese rechts-wohlthat ... [im Konkurs] nicht zu geniessen
    1722 CCMarch. II 2 Sp. 157
unter Ausschluss der Schreibform(en):