Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktkind
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marktkaufgäbig
Marktkind
, n.
in die Leibeigenschaft hineingeborener Untertan einer Marktherrschaft
zu
Markt (V)
- die leibeignen leüt, so beeden herrschaften als marcktkinder zuegehörig und uff marcktheüßer geborn und erzogen werden ... werden in gemein gerechtfertigt und alle gefäll ... von jeder herrschaft halb eingezogenum 1600 WürtLändlRQ. I 794Faksimile (ca. 54 KB)
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