Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktkind

Marktkind

, n.

in die Leibeigenschaft hineingeborener Untertan einer Marktherrschaft
  • die leibeignen leüt, so beeden herrschaften als marcktkinder zuegehörig und uff marcktheüßer geborn und erzogen werden ... werden in gemein gerechtfertigt und alle gefäll ... von jeder herrschaft halb eingezogen
    um 1600 WürtLändlRQ. I 794