Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktmäßlein
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(Marktleibe)
märktlich
Marktmann
Marktmaß
Marktmäßlein
, n.
"Hohlmaß für Getreide, ungefähr der vierte Teil eines "Grazer Viertels" " Unger,SteirWsch. 453
- 1572 Unger,SteirWsch. 451
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