Marktprivileg, n.

Grdw. häufig noch lat. dekliniert
das Recht, einen Markt (I) oder (V) einzurichten; meton. die Urkunde darüber
  • ihre uhralte ... marktprivilegia ... bei obrigkaits handen ... verbliben
    1618 OÖsterr./ÖW. XIII 440
  • in ansehung der dem heil. röm. reich geleisteten getreuen dienste, ew. ch. d. erbstadt Leipzig mit einem ... markt- niederlags- und stapel-privilegio begnadet
    1659 Hasse,LeipzMesse 17 Faksimile
  • haben ... landesherren ... das recht ... zunft-, stadt-, marktprivilegien zu erteilen
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 81