Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktruf

Marktruf

, m.


I Ausrufung des Marktes (I) unter Hinweis auf die zu beachtende Marktordnung 
  • diese verordnung wird neben dem gewöhnlichen alten marktruf öffentlich durch den trompeter bekannt gemacht
    1581 SchweizId. VI 687
II Geltungsbereich des Marktrufes (I) 
  • wohin und wie wyt der märitrůf gat, ... was in der zil und march ist, würt im märitrůf ergriffen
    Mitte 16. Jh. Niedersimmental 81