Marktschuld, f.
Marktschuld, f.
auf dem Markt (I) entstandene oder zu zahlende Geldschuld, die leichter als andere Schulden eingetrieben werden kann
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ein richtige lintzer marckt-schuldt waͤre entweder alldort contrahiret, oder aber mit der bezahlung auf selbigen marckt gewiesen worden1650 Weingarten,Fasc. I 4 S. 264 Faksimile
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die ... jahrmaͤrckt sein ... privilegiert, ... daß ... umb die ... geklagte richtige marcktschulden, nicht allein auf deß geklagten gut, sondern in ermanglung desselben auf seine persohn gepfandet ... werden mag1727/47 Hoheneck I 645 Faksimile
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marktschulden, so in braunschweigischen messen contrahiret, oder von andern orten zur zahlung anhero ... verwiesen1785 BrschwWolfenbPromt. IV 150