Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktschuld
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Marktschluß
marktschön
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Marktschuld
, f.
auf dem Markt (I) entstandene oder zu zahlende Geldschuld, die leichter als andere Schulden eingetrieben werden kann
- ein richtige lintzer marckt-schuldt waͤre entweder alldort contrahiret, oder aber mit der bezahlung auf selbigen marckt gewiesen worden1650 Weingarten,Fasc. I 4 S. 264Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die ... jahrmaͤrckt sein ... privilegiert, ... daß ... umb die ... geklagte richtige marcktschulden, nicht allein auf deß geklagten gut, sondern in ermanglung desselben auf seine persohn gepfandet ... werden mag1727/47 Hoheneck I 645Faksimile - in Google Books
- marktschulden, so in braunschweigischen messen contrahiret, oder von andern orten zur zahlung anhero ... verwiesen1785 BrschwWolfenbPromt. IV 150