Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktschuld

Marktschuld

, f.

auf dem Markt (I) entstandene oder zu zahlende Geldschuld, die leichter als andere Schulden eingetrieben werden kann
  • ein richtige lintzer marckt-schuldt waͤre entweder alldort contrahiret, oder aber mit der bezahlung auf selbigen marckt gewiesen worden
    1650 Weingarten,Fasc. I 4 S. 264
  • die ... jahrmaͤrckt sein ... privilegiert, ... daß ... umb die ... geklagte richtige marcktschulden, nicht allein auf deß geklagten gut, sondern in ermanglung desselben auf seine persohn gepfandet ... werden mag
    1727/47 Hoheneck I 645
  • marktschulden, so in braunschweigischen messen contrahiret, oder von andern orten zur zahlung anhero ... verwiesen
    1785 BrschwWolfenbPromt. IV 150