Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktschutz

Marktschutz

, m.

wie Marktfriede; auch das Recht auf dessen Gewährung
  • der einem richter uff diesem tag an diesem ort gehörige marckschutz 
    1655 BayrJbVk. 1959 S. 104
  • beamten und obrigkeiten, denen der marktschutz zustehet
    1769 Osnabrück/v.Berg,PolR. V 318
unter Ausschluss der Schreibform(en):