Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktsgewohnheit
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Marktschlag
(Marktschleißer)
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marktschön
Marktschreiber
Marktschreier
Marktschuld
Marktschulze
Marktschutz
Marktsgewohnheit
, f.
Handelsbrauch auf einem Markt (I) im Gegensatz zum geschriebenen Recht
- erwaͤgen, ob [Klagen] von solchen strittigkeiten herruͤhren, deren entscheidung mehr aus denen handelsbuͤchern, gesellschafts-verschreibungen und vernuͤnftigen marksgewohnheiten, als den beschriebenen scharfen rechten genommen werden muß1624 Lahner,Samml. 176Faksimile - in Google Books