Marktsgewohnheit, f.
Marktsgewohnheit, f.
Handelsbrauch auf einem Markt (I) im Gegensatz zum geschriebenen Recht
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erwaͤgen, ob [Klagen] von solchen strittigkeiten herruͤhren, deren entscheidung mehr aus denen handelsbuͤchern, gesellschafts-verschreibungen und vernuͤnftigen marksgewohnheiten, als den beschriebenen scharfen rechten genommen werden muß1624 Lahner,Samml. 176 Faksimile