Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktstier
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Marktsgewohnheit
Marktsiegel
Marktskontro
Marktstafel
Marktstand
Marktstandgeld
Marktstatt
Marktstättengeld
Marktstelle
Marktsteuer
Marktstier
, m.
Gemeindestier, Zuchtstier, der für eine Gemeinde zu halten ist
- von wegen der marktstüer ist bewilliget das zwen burger die zu kaufen, darauf zu sechen und zu verkaufen bevelchen und macht zu geben haben1562 Kärnten/ÖW. VI 425Faksimile (ca. 47 KB)
- oJ. Unger,SteirWsch. 451
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