Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktvorgeher

Marktvorgeher

, m.

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ehrenamtlicher Vertreter der Kaufmannschaft (V), Marktvorsteher (II) 
  • 1634 Lahner,Samml. 390
  • 1635 Roth,NürnbHandel IV 325
  • die herren marckts-vorgehere ... noͤthig befunden . .., ihre alte marckts-ordnungen durchzugehen
    1717 Sankt Gallen/Siegel,CJCamb. I 427
  • vor den marckt-vorsteheren oder vorgeheren, welche aus zweyen jaͤhrlich mit einander im præsidio alternirenden obmaͤnnern und 6. beysitzeren bestehen, und von dem gesamten corpore der kauffleuthen durch ballottiren erwehlet werden, werden alle gemeine kauffmannschaft betreffende sachen ... behandlet
    1735 Leu,RegEidg. 585
  • markt-vorgeher ..., einer der vornehmsten kauf-leute die auf der boͤrse oder auf dem herren-markt [in Nürnberg] zusammen kommen
    1741 Frisch I 645