Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktvorgeher
Artikel davor:
Markttreidmaß
1Marktum
2Marktum
Marktung
Marktverordnung
Marktverrichtung
Marktverseher
Marktsverwahrung
Marktviertel
Marktvogt
Marktvorgeher
, m.
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ehrenamtlicher Vertreter der Kaufmannschaft (V), Marktvorsteher (II)
- 1634 Lahner,Samml. 390
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- 1635 Roth,NürnbHandel IV 325
- die herren marckts-vorgehere ... noͤthig befunden . .., ihre alte marckts-ordnungen durchzugehen1717 Sankt Gallen/Siegel,CJCamb. I 427Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vor den marckt-vorsteheren oder vorgeheren, welche aus zweyen jaͤhrlich mit einander im præsidio alternirenden obmaͤnnern und 6. beysitzeren bestehen, und von dem gesamten corpore der kauffleuthen durch ballottiren erwehlet werden, werden alle gemeine kauffmannschaft betreffende sachen ... behandlet1735 Leu,RegEidg. 585Faksimile - in Google Books
- markt-vorgeher ..., einer der vornehmsten kauf-leute die auf der boͤrse oder auf dem herren-markt [in Nürnberg] zusammen kommen1741 Frisch I 645Faksimile - in Google Books