Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktvorsteher

Marktvorsteher

, m.

I wie Marktverseher 
II
wie Marktvorgeher 
  • 1635 Roth,NürnbHandel IV 325
  • marks-vorsteher, banchier, adiunctus des banco, auch alle handelsleute und kraͤmer ... und wer sonst der banco-ordnung unterworfen
    1695 Lahner,Samml. 189
  • vor den marckt-vorsteheren oder vorgeheren, welche aus zweyen jaͤhrlich mit einander im præsidio alternirenden obmaͤnnern und 6. beysitzeren bestehen, und von dem gesamten corpore der kauffleuthen durch ballottiren erwehlet werden, werden alle gemeine kauffmannschaft betreffende sachen ... behandlet
    1735 Leu,RegEidg. 585
  • oJ. Ph. Pommer, Die Rechtsgutachten der Nürnberger Marktvorsteher (Diss. jur. Erlangen 1948) 13 Anm. 12