Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktwechsel

Marktwechsel

, m.

an einem Markttag fälliger Wechsel ("Urkunde, in der eine oder mehrere gegenüber einem Grundgeschäft abstrakte Zahlungsverpflichtungen verbrieft sind" Köbler,JurWB. 325)
  • 1663 Marperger,BeschrMessen II 222
  • bey meß- und marktwechseln bestimmen die handlungsgesetze jedes orts den verfalltag
    1794 PreußALR. II 8 § 862
  • der verfalltag bei ... markt- oder meßwechseln ist in der regel auch der zahlungstag
    1832 Schlössing,KaufmWB. 215
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