Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marschkommune

Marschkommune

, f.

Verband der Bauern eines Marschgebietes zur Wahrung der gemeinsamen öffentlichen Interessen
  • 1697 CCHolsat. II 263
  • auch haben die eingesessenen dieser districte antheil an den deichen, schleusen und wasserzuͤgen der marsch, zu den marschcommuͤnen gehoͤren sie aber nicht mit
    1823 StaatsbMag. III 277