Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marterer

Marterer

, m.

auch dissimiliert zu marteler und in umgelauteten Formen; althochdeutsch, mittelhochdeutsch, mittelniederdeutsch, mittelniederländisch und altfriesisch belegt; aus griechisch-lateinisch martyr "Zeuge", kirchl.: "Zeuge der Passion Christi, Blutzeuge des christlichen Glaubens" entwickelt, als Nomen agentis in rechtlicher Bedeutung auch an das Verb martern angelehnt
Scharfrichter, Folterknecht