Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marterhaus

Marterhaus

, n.

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Räumlichkeit mit Folterwerkzeugen, auch übertragen: Hölle
  • seine bischöfliche gnaden haben ... ein schreckliches marterhaus, oder tortur mit allerhand neuerfundenen peinigenden henkers instrumenten zugericht, bauen lassen
    1630 v.Lamberg,HexProz. 17
  • 1695 AbrahSCl.,Judas IV 533
unter Ausschluss der Schreibform(en):