Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Martinsmann
Artikel davor:
Martinshafer
Martinsheller
Martinshenne
Martinshuhn
Martini
Martinipfründe
Martinisteuer
Martinslehenzins
Martinsmahl
1Martinsmann
2Martinsmann
, m.
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Lübecker Ratsbote, der ein Martinireichnis für die Herzöge von Holstein und Mecklenburg überbringt
- 17. Jh.? Westphalen,Mon. IV Vorw. 8
- martins-mann ... derjenige lübeckische rathsdiener, welcher alle jahre auf martini eine gewisse quantität wein in die herzogliche küche zu Schwerin liefern muß; welche gewohnheit die mecklenburger für ein andenken der ehemahligen lehensherrlichkeit über Lübeck, die lübecker aber für eine bloße erkenntlichkeit wegen ihrer zollfreyheit im lübeckischen ausgeben1777 Adelung III 381Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)