Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Martinsschoß

Martinsschoß

, m., Martinischoß, m.

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wie Martinisteuer 
  • was auf allen, so bewohnt als unbewohnten stellen ... an walburgi- und martini-schössen, woraus der ... herrschaft die urbeeden, collegen-, syndici- und scharfrichtergelder gegeben werden sollen, hafte
    1666 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 386
  • m[artins]schoß, in der mark Brandenburg, eine art des schosses, welcher in den städten am martinstag von den ansässigen bürgern zur tilgung der landesschulden oder zum gebrauch der städte erhoben wird
    1820 Heinsius III 286
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