Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maße/Masse
Artikel davor:
1Maß
2Maß
(mäß)
Maßbecher
Maßbeschauer
Maßbrief
Maßbruch
Mäßchen
(Maßdolg)
(Maßdolgwunde)
Maße
, m.
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masse (stf. swf.); masse (stf. swf. stn.) im Findebuch zum mittelhochdeutschen Wortschatz von K. Gärtner u.a.
im Bergrecht Eigentümer einer 1Maß (III 2)
- die fundgrubner und massen1605 Span,Bergurthel 164Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Masse
, f.
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masse (stf. swf.); masse (stf. swf. stn.) im Findebuch zum mittelhochdeutschen Wortschatz von K. Gärtner u.a.
auch Massa, bereits bei Notker in nichtrechtl. Zshg. mit der Bed. "unförmige zusammenhängende Materie" belegt, vgl. DWB. VI 1708; Glosse zu massa, onus, offa AhdGlWB. I 403
aus einzelnen Geld- oder Sachwerten bestehendes, rechtlich als Einheit geltendes Vermögen, insb. im Konkurs
aus einzelnen Geld- oder Sachwerten bestehendes, rechtlich als Einheit geltendes Vermögen, insb. im Konkurs
- 1667 GasterLsch. 140
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- haben die kreditores ... einige aus ihnen zur besorgung der masse zu verordnen, die das inventarium errichten1740/53 SammlKKGes. I 12Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- verteilung der masse unter denen glaͤubigern1767 SammlBadDurlach III 150Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1811 ÖstABGB. § 802
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- 1824 Mittermaier,PrivR. 287
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- [die allgemeine Gütergemeinschaft] erscheint als das verhaͤltnis, nach welchem das von jedem ehegatten eingebrachte vermoͤgen so in eine einzige masse vereinigt wird, daß es ... ein gegenstand gemeinschaftlicher benuͤtzung, haftung und vererbung wird1824 Mittermaier,PrivR. 334Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte