Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maße/Masse

Maße

, m.

im Bergrecht Eigentümer einer 1Maß (III 2) 
  • die fundgrubner und massen 
    1605 Span,Bergurthel 164
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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Masse

, f.

auch Massa, bereits bei Notker in nichtrechtl. Zshg. mit der Bed. "unförmige zusammenhängende Materie" belegt, vgl. DWB. VI 1708; Glosse zu massa, onus, offa AhdGlWB. I 403
aus einzelnen Geld- oder Sachwerten bestehendes, rechtlich als Einheit geltendes Vermögen, insb. im Konkurs
  • 1667 GasterLsch. 140
  • haben die kreditores ... einige aus ihnen zur besorgung der masse zu verordnen, die das inventarium errichten
    1740/53 SammlKKGes. I 12
  • verteilung der masse unter denen glaͤubigern
    1767 SammlBadDurlach III 150
  • 1811 ÖstABGB. § 802
  • 1824 Mittermaier,PrivR. 287
  • [die allgemeine Gütergemeinschaft] erscheint als das verhaͤltnis, nach welchem das von jedem ehegatten eingebrachte vermoͤgen so in eine einzige masse vereinigt wird, daß es ... ein gegenstand gemeinschaftlicher benuͤtzung, haftung und vererbung wird
    1824 Mittermaier,PrivR. 334
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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