Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maßpfahl

Maßpfahl

, m.

eine mit Kerben versehene Meßstange
  • sollendt ... drei ... taugenliche maßpfäle dem alten gezeichneten pfohl gleich an der höhe geschlagen werden, von denen alle andere pfäle ir maß empfahen ... sollendt
    1531 SchlettstStR. 200
  • das holz in den maaß-pfaͤhlen ... aufsetzen lassen
    1761 DanzigW. III 9 Art. 14
unter Ausschluss der Schreibform(en):