Maßung, f.

I (amtliche) Vermessung
  • der arm man ... habe dem obgenanten R. massunge unde teilunge an dem acker getan
    1420 Erler,Ingelh. III 72
  • sooft steinsetzens oder maßung von notten, das soll gescheen durch das geriecht
    vor 1537 PfälzW. II 611
  • sollen ... die meßer ... so sie von imandt zu messen ... ersucht werden, alsbalden der andern daran geforchten parteii ... verkunden lassen, beii solchem steinsatz oder massung zu erscheinen
    1628/29 PfälzW. II 756
  • so imanden auserhalb der gewonlichen massungzeitten massung oder stein zu setzen begehren wurde [muß er mehr zahlen]
    1628/29 PfälzW. II 758
II die geltende Maßeinheit
  • der ist dem lehenhern schuldig 2 sester korn ... gestrichener maßung
    1671 PfälzW. II 536
  • ein jeder ... welcher wirthschaft zu treiben die erlaubnis erhalten hat, soll, ehe er zu verzapfen den anfang macht ... die fäßer und anderes geschirr ... nach der eingeführten maaßung, eichen ... lassen
    1773 Gerhard,SaarbrSteuerw. 182
  • 1791 Moser,ForstArch. IX 348
III auf die Maßung (II) bezogenes Meßgerät
  • welcher die gemeine maasung über nacht in seinem hauß ... ... behällt, der soll 3 kr. verfallen sein
    1717 PfälzW. I 1