Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mastgerechtigkeit

Mastgerechtigkeit

, f.

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wie Mast (III) 
  • was dann die mast-gerechtigkeit anlanget, soll dieselbe einem jeden gleichergestalt gelassen werden, also daß er so viel schweine in die mast treibe, als er ... es von alters hergebracht hat
    1618 SammlVerordnHannov. II 144
  • die von adel, und andere, so freye mast-gerechtigkeit in ihren lehen-briefen haben
    1622 CCMarch. IV 1 Sp. 540
  • wie vielle, undt welche annoch ihre echtwercke, druff die mastgerechtigkeit fundirt, in reali et praesentanea possessione wehren
    1655 Viegener,WaldmRüthen 198
  • die holtz- und mastgerechtigkeit 
    1680 IserlohnUB. 204
  • 1681 CCMarch. VI 1 Sp. 537
  • 1721 HalberstProvR. 149
  • mastgerechtigkeiten und mastverbrechen ... kameralia
    1731 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 243
  • von der mast-gerechtigkeit ... dise bedeutet das recht, die schweine zur herbstzeit auf den wald zu treiben, um die vorhandenen eicheln oder eckern zu fressen und davon fett zu machen
    1757 Estor,RGel. I 835
  • was es mit der mast- und aeckerichs-gerechtigkeit vor eine beschaffenheit habe
    1783 Moser,ForstArch. II 84
  • die mastgerechtigkeit ist unter einer selbst unbestimmten hütungsgerechtigkeit nicht mit begriffen
    1794 PreußALR. I 22 § 195
unter Ausschluss der Schreibform(en):