Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Masthafer

Masthafer

, m.

Haferabgabe für die Mastgerechtigkeit 
  • der masthafer aber soll in jedem vnserm ampt, da er gefellet, gelassen ... werden
    1568 HessSamml. 343
  • 1741 Frisch I 648
  • ist auch den forstbedienten der gewoͤhnliche masthaber als ein besoldungstheil abzugeben
    1789 Thomas,FuldPrR. II 168