Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Masthut

Masthut

, f.


I wie Mastrecht 
  • in dieser holtzunge ... haben die junffern deß stiffts V. den freyen exsenhauwe nebens masthude vnd weidehude darinnen
    1638 Freudenstein,WaldSchaumburg 98
II wie Mast (II) 
  • einem buͤrger stehet frey 2 haͤupter vieh auf die mast-huthe zu jagen, jedoch kan er auf sein recht keines andern vieh auftreiben, bey verlust des viehes
    1751 NCCPruss. I 955
unter Ausschluss der Schreibform(en):