Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mastrecht

Mastrecht

, n.

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Anrecht auf die Nutzung der Waldmast, Mast (III) 
  • gewiße guiter ... denen dieses mastrecht anklebt
    1660 Viegener,WaldmRüthen 232
  • mast-recht ... das recht der schwein-mast allein zu geniessen, und andere ums geld dazu zu lassen
    1741 Frisch I 648
  • gehoͤlze, worin wir die jagden und das mast-recht haben
    1743 HalberstProvR. 183
  • nicht einmal darf ... ein walddienstherr das ihm zustehende beholzungsrecht und mastrecht uneingeschraͤnkt ausuͤben
    1785 Fischer,KamPolR. II 800
  • 1785 Fischer,KamPolR. II 838
  • 1824 Mittermaier,PrivR. 155