Mastrecht, n.
Mastrecht, n.
Anrecht auf die Nutzung der Waldmast, Mast (III)
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gewiße guiter ... denen dieses mastrecht anklebt1660 Viegener,WaldmRüthen 232
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mast-recht ... das recht der schwein-mast allein zu geniessen, und andere ums geld dazu zu lassen1741 Frisch I 648 Faksimile
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gehoͤlze, worin wir die jagden und das mast-recht haben1743 HalberstProvR. 183 Faksimile
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nicht einmal darf ... ein walddienstherr das ihm zustehende beholzungsrecht und mastrecht uneingeschraͤnkt ausuͤben1785 Fischer,KamPolR. II 800 Faksimile
- 1785 Fischer,KamPolR. II 838 Faksimile
- 1824 Mittermaier,PrivR. 155 Faksimile