Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mastvieh

Mastvieh

, n.

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zur Mästung vorgesehenes Vieh
  • daß die ordnung und zeit des waidviechs sich auf das mastviech ... nit erstrecken, sunder der kauf solches mastviechs solle ... ainem jeglichen ... landmann ... frei ... sein
    1557 Bayern/QNPrivatR. II 1 S. 309 Anm. 40
  • soll das zucht- und mastvieh an kuͤhen, ochsen und schweinen, welche die unterthanen ... zum blosen handel und gewinne ... halten, keineswegs zur gewoͤhnlichen fahrenden habe gezogen werden
    1789 Thomas,FuldPrR. II 139
unter Ausschluss der Schreibform(en):