Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): materien

materien

, v.

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ein Meisterstück (I 1) verfertigen
  • ein duechscherergesell, so er begert zu materien, so muß er 1/2 fl geben
    1475? WürzbPol. 156
  • wann man die materien anfahen will, so soll man den schneider, der materichen will, fragen, ob er auch beschaid wisse von allerley gewanden
    1576 ZDKulturg.2 2 (1873) 736
  • 1722 Beier,HdwLex. 265
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