Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Matrimonialfall

Matrimonialfall

, m.

Bestw. zu lat. matrimonium "Ehe"
die Ehe oder das Geschlechtsleben betreffender Rechtsfall
  • daß die furnembste matrimonialfell so teglich furfallen, sonderlich erörtert und deswegen constitutiones uffgericht werden
    1558 BlPfälzKG. 26 (1959) 7
  • wollen wir, daß in andern matrimonial- oder ehe-fällen das päbstliche recht ... attendiret ... [werde]
    1618 SammlVerordnHannov. II 123
  • die administration der konfessionstheile umfaßt ... die behandlung der matrimonialfälle und unzuchtvergehen unter ihren glaubensgenossen
    1816 HdbSchweizStaatsR. 414
unter Ausschluss der Schreibform(en):