Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mauchmarkt

Mauchmarkt

, m.

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zu mhd. mūchen "verstecken, verbergen"
heimlicher, ungesetzlicher Handel
  • sollen auch [die marcktmeister zu den marktagen] verwarnen ... daß keine heimliche maugmärckte auf gaßen, in ställen und häußern geschehen
    1593/94 TrierWQ. 100
  • 1593/94 TrierWQ. 125