Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mauern
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(mauergemein)
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Mauerherr
Mauerklafter
Mauerknecht
Mauerlehen
(Mauermann)
Mauermeister
mauern
, v.I eine Stadtmauer
- -- in der Wendung eine Rute mauern: als Buße ein bestimmtes Stück der Stadtmauer errichten
II ein privates Mauerwerk errichten
III gemauerte Häuser gehören zum liegenden Gut