Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maulkorb

Maulkorb

, m.

der M. als Schutzvorrichtung für bissige Tiere ist Vorbild für das Tragen eines M.s als Schandstrafe für kleine Diebstahlsfälle
  • die feld-, garten- und wiesendiebe sollen ... in die drillhäuser ... gesetzet, in das wasser gewippet, maulkörbe ihnen angeleget, mit trommeln vorher in den stätten und dörfern geführet, an den schandpranger geschlossen ... werden
    17. Jh. Bauer,WaldeckWB. 132