Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maulstrafe

Maulstrafe

, f.

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wie Maulschlag 
  • auch werden in diesem gericht vorbracht und gestrafft alle liegenstraff, fauststreich, maulstraff, wofern sie bis zum blut verübt
    Anf. 16. Jh. ArchUFrk. 19, 1 (1866) 175