Mautherr, m.
Mautherr, m.
Inhaber oder Verwalter einer Mautstatt und ihrer Einkünfte
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zu abbruch und schmellerung ihrer khay. mt. oder eines andern mauttherrn gefäll und einkhummen1587 Schwanser DRWArch.
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begehrt die gemein, daß, so einkommen der aempter haben, als kirchen-väter, mauth-herrn, almeß-herrn u. dgl., zu seiner gewöhnlichen zeit an seinem ort rechnung geben sollen1614 SiebbMunC. 85 Faksimile