Mautmühle, f.
Mautmühle, f.
Mühle, in der gegen Maut (V) gemahlen wird
-
das sich niemand der nicht mautmül, sonder hauß mül hat, vmb dz malter daran zumalen vnderstee1577 KärntLGO. 15r Volltext (und Faksimile)
- 1584 Carinthia I 149 (1959) 848
-
weil ... fürkumben, daß auf der ... hausmül ... auch andern auf die maut gemalen werde, welches aber der ordentlichen mautmülen ... zu schmelerung ... ihres malters ... geraicht1590 Steiermark/ÖW. X 90 Faksimile
- 17. Jh. (Hs.) Salzburg/ÖW. I 190 Faksimile