Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mauturfahr

Mauturfahr

, n.

Überfahrtsgebühr über einen Fluß
  • daß hinfuͤhro einem mauthner nicht mehr nach seinem arbitrio, mit abnehmung der mauth-urfahren ... ein neues [vectigal] ... einrichten zu lassen
    1679 CAustr. III 224