Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mediatobrigkeit

Mediatobrigkeit

, f.

Herrschaftsträger zwischen der Reichs- oder Landesherrschaft und einem untergeordneten Territorium, einer Herrschaft oder Stadt
  • [daß sie] fuͤr sich und ihr zugehoͤriges doͤrfflein zu N. ... keine andre mediat-obrigkeit erkennet haͤtten, als ein bischoffen zu Worms
    1566 Struve,PfälzKHist. 172
  • 1646 CCMarch. V 3 Sp. 85
  • die staͤnde und mediat-obrigkeiten 
    1774 Wagner,Civilbeamte I 63