Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mehlbeschauer

Mehlbeschauer

, m.

Amtsperson, die Güte und Gewicht des Mehls prüft
  • da auch ainicher peck alhie meehl oder trait kaufen und den kauf nicht alsbalt denen verortenten mehlbeschauern ... ansagen werden ..., der ist wandls pflichtig
    1590 NÖsterr./ÖW. VIII 456
  • korn- und mehlbeschauer sollen wegen den irrungen zwischen den muͤllern und mahlgaͤsten angestellt werden
    1701 RepStaatsVerwBaiern VI 49