Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mehlkauf

Mehlkauf

, m.

amtlich festgesetzter Mehlpreis
  • die pekchen sullen pakchen nach dem melkauf, als sy sich des vor verwilligt habent nach der stat ordnung
    1460 WienCopeyBuch 188
  • sollen die oberkaiten ... nach gelegenhait des waitzen oder kernkauffs ... die ... meelkauff setzen ..., auch ... darob halten ..., das der arm ... mann nit so hoch beschwaͤrt werde
    TirolLO. 1573 VI 83
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