Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mehlmeister

Mehlmeister

, m.

nur für Bamberg belegt: Stiftsbeamter, der die Verwendung der Mehlvorräte kontrolliert
  • 1296 CorpAltdtOrUrk. III 556
  • sein der stifte amptlewte in den muͤntaten gesezzen und gefreiet gewesen. hernach sind bezeichent des stifts amptlewt: ... 1 melmeister 
    Ende 14. Jh. BambChr. I 173
unter Ausschluss der Schreibform(en):